Zehn sprachpolitische Forderungen (Langfassung)
1. Deutsch muß im öffentlichen Raum die vorrangige Sprache sein:
a. Jede öffentlich angebrachte Aufschrift, Anzeige oder Mitteilung, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dient, muß in deutscher Sprache abgefaßt sein.
b. Deutsch ist die Standardsprache des öffentlichen Dienstes und der Behörden. Sie darf keine fremdsprachigen Ausdrücke oder Begriffe enthalten, wenn ein deutscher Ausdruck oder Begriff mit dem gleichen Sinn vorhanden ist.
c. Dienstleister wie Bahn, Post und Kommunikationsanbieter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden auf deutsch anzusprechen.
d. Jeder Teilnehmer an Veranstaltungen, Anhörungen oder Tagungen in Deutschland hat das Recht, sich in deutscher Sprache zu äußern.
e. Bei der Synchronisierung fremdsprachiger Filme dürfen keine schwerwiegenden Übersetzungsfehler vorkommen. Das gilt auch für sprachliche Wendungen.
f. Der Rundfunk muß die deutsche Sprache pflegen. Mindestens zwei Drittel der dort gesungenen Musik müssen auf deutsch vorgetragen werden.
g. Werbung und Beschreibung von Gütern, Erzeugnissen oder Dienstleistungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Das gilt auch für Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Gewährleistungsbedingungen, Rechnungen und Quittungen.
h. Landesweite öffentliche Aktionen sind unter deutschen Titeln zu veranstalten.
2. Die Unterrichtssprache in Schulen und Hochschulen ist Deutsch. Nur bei der Fremdsprachenlehre gibt es Ausnahmen. Deutsch muß nationale Wissenschaftssprache sein und als solche besonders gefördert werden.
Für Schulen gilt:
a. Die Beherrschung der deutschen Sprache und die Kenntnis zweier weiterer Sprachen gehören zu den grundlegenden Zielsetzungen des Unterrichts.
b. Der Deutschunterricht hat den höchsten Stellenwert und darf zum Beispiel nicht zugunsten von Fremdsprachen beschnitten werden. Auf keinen Fall darf Englisch die Unterrichtssprache im Geschichtsunterricht sein!
c. Der Musikunterricht dient auch der Pflege und Kenntnis deutscher Lieder. Das Singen darf nicht von fremdsprachigen Liedern (wie Gospels) beherrscht werden.
d. Kinder müssen ausreichend Deutsch beherrschen, um in Regelklassen aufgenommen zu werden; andernfalls müssen sie in gesonderte Sprachlernklassen.
Der Wissenschaftsbetrieb richtet sich an den Klosterneuburger Forderungen aus:
a. Die Wissenschaftsmedien im deutschen Sprachraum sollen wieder verstärkt Platz schaffen für deutschsprachige Veröffentlichungen verschiedener Fach- und Spezialgebiete.
b. Gleichzeitig sollen die deutschsprachigen, von den öffentlichen Mitteln ihrer Länder finanzierten Forscher zumindest anwendungsorientierte Forschungsergebnisse nicht nur auf englisch, sondern wieder vermehrt auch auf deutsch veröffentlichen, um zum Beispiel dem Mittelstand, Hauptträger unserer Innovation und nicht zuletzt der Beschäftigung, den Zugang zu ihren Ergebnissen zu erleichtern.
c. An die Politiker und Wissenschaftler appellieren wir, die Muttersprache im akademischen Bereich und damit den freien Zugang zur Bildung für alle nicht mutwillig der unbedachten Bevorzugung einer Fremdsprache zu opfern, die als Grundlage der Fachsprachen und der Wissenschaft im eigenen Sprachraum weniger gut geeignet ist. Es ist oft schwer genug, wissenschaftlich-technische Materien zu verstehen wie viel schwerer ist es, dies noch dazu in einer Fremdsprache zu tun.
3. Die deutsche Rechtschreibung muß einheitlich geregelt sein. Die Regelung folgt der Entwicklung durch die Sprachgemeinschaft. Die Ergebnisse werden in eine verbindliche Wörterliste aufgenommen.
4. Deutsch muß in der Europäischen Union Arbeits- und Veröffentlichungssprache sein.
5. Die deutschen Mundarten als Quell der Standardsprache und die deutsche Schrift als kulturelles Erbe sind besonders zu schützen.
6. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist die Voraussetzung für Einbürgerung und langfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich.
7. Bildung und Familie müssen gefördert werden, um die deutsche Sprache zu stärken. Die Familie muß gefördert werden, damit Eltern mehr Zeit für die (Sprach-)Erziehung ihrer Kinder haben. Kinder sollen in einem gesicherten sozialen Umfeld aufwachsen. So wird nachgewiesenermaßen (Pisa) die Lesefähigkeit gestärkt. Staatlich organisierte Ganztagesbetreuung von Kindern kann nur eine Notlösung sein. Eltern, Schüler, Lehrer, Politiker und Unternehmer müssen an einem Strang ziehen. Sprachliche Bildung muß wieder einen höheren Stellenwert bekommen. Der Anteil des Faches Deutsch am Gesamtunterricht ist zu erhöhen. Die Hochschulen dürfen nicht kurzgreifendem Nützlichkeitsdenken unterworfen werden. Geistes- und Naturwissenschaften gehören zusammen. Das Humboldtsche Bildungsideal der Lehre aus Forschung darf nicht aufgegeben werden. Bildung hat einen übernützlichen Wert. Nur Bildung, die Erinnerung schafft, ist die Grundlage für die Freiheit.
8. Die deutsche Sprache muß auch im Ausland gefördert werden:
a. durch die Unterstützung deutscher Minderheiten.
b. durch die Förderung von Deutsch als Fremdsprache.
9. Die deutsche Sprache ist vor politischem Mißbrauch zu schützen, soweit das möglich ist, zum Beispiel mit Hilfe von öffentlichen Ermahnungen. Ein unabhängiger Ältestenrat ähnlich dem Deutschen Presserat sammelt und veröffentlicht mit gebotener Sachlichkeit Verschleierungen, Verharmlosungen und Beschönigungen peinlicher Sachverhalte, die von allgemeinem Interesse sind.
10. Ein neuer Deutscher Sprachrat, zusammengesetzt aus unabhängigen Sachverständigen, ausgewiesenen Kennern und bewanderten Sprachanwendern, betreut die Erfüllung dieser Forderungen. Auch die Sprachvereine können Vertreter entsenden. Der Sprachrat spricht Empfehlungen aus und hilft dabei, das bereits bestehende Sprachenrecht in einem neuen Sprachgesetzbuch zusammenzufassen. Außerdem erarbeitet er Übersetzungslisten für neue Fachausdrücke und gibt ein deutsches Wörterbuch heraus.
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